In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - optimum folgendes für Grobe Fahrlässigkeit bei Verletzung von Obliegenheiten:
Abweichend von § 26.3 a) wird bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit/Sicherheitsvorschrift nach § 16 VHB und der grob fahrlässigen Verletzung der gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften nach § 26.1 a) aa) auf eine Leistungskürzung verzichtet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Abweichend von § 26.3 a) wird bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit/Sicherheitsvorschrift nach § 16 VHB und der grob fahrlässigen Verletzung der gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften nach § 26.1 a) aa) auf eine Leistungskürzung verzichtet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023