In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - optimum folgendes für Verlängerte Frist bei Wohnungswechsel:
Bei einem Wohnungswechsel gemäß § 11 VHB gilt an Stelle der in § 11 Ziffern 1, 2, 3 und 6 genannten Frist von drei Monaten jeweils eine auf sechs Monate verlängerte Frist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Bei einem Wohnungswechsel gemäß § 11 VHB gilt an Stelle der in § 11 Ziffern 1, 2, 3 und 6 genannten Frist von drei Monaten jeweils eine auf sechs Monate verlängerte Frist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023