In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - premium folgendes für Räuberische Erpressung (Herausgabe von versicherten Sachen an einem anderen Ort):
Bei einem versicherten Raub nach § 3.4 a) VHB besteht abweichend von § 3.4 c) VHB auch dann Versicherungsschutz, wenn die Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wurde. Die Entschädigungsgrenzen nach § 13 VHB bleiben unverändert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Bei einem versicherten Raub nach § 3.4 a) VHB besteht abweichend von § 3.4 c) VHB auch dann Versicherungsschutz, wenn die Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wurde. Die Entschädigungsgrenzen nach § 13 VHB bleiben unverändert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023