In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - premium folgendes für Grobe Fahrlässigkeit:
Abweichend von § 26.3 a) VHB verzichtet der Versicherer gänzlich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles und auf eine Leistungskürzung. Der Verzicht auf die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit bezieht sich nicht auf Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhungen. Dort gelten jeweils eigene Haftungsregelungen (siehe § 26 und § 27 VHB).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Abweichend von § 26.3 a) VHB verzichtet der Versicherer gänzlich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles und auf eine Leistungskürzung. Der Verzicht auf die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit bezieht sich nicht auf Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhungen. Dort gelten jeweils eigene Haftungsregelungen (siehe § 26 und § 27 VHB).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023