In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - classic folgendes für Sachverständigenkosten:
Soweit der entschädigungspflichtige Schaden in seiner Höhe 10.000 EUR übersteigt, ersetzt der Versicherer die durch den Versicherungsnehmer gemäß § 15.6 VHB zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
Die Entschädigung ist auf 1% der Versicherungssumme, max. 1.000 EUR je Versicherungsfall, begrenzt.
Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Soweit der entschädigungspflichtige Schaden in seiner Höhe 10.000 EUR übersteigt, ersetzt der Versicherer die durch den Versicherungsnehmer gemäß § 15.6 VHB zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
Die Entschädigung ist auf 1% der Versicherungssumme, max. 1.000 EUR je Versicherungsfall, begrenzt.
Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023