In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - classic folgendes für Anprall von fremden Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeugen:
In Ergänzung zu § 2.1 VHB leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Anprall eines Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuges zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Als Fahrzeuganprall gilt jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen durch Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuge, deren Teile oder Ladung.
Für den Anprall von Schienen-, Straßen- und Wasserfahrzeugen besteht Versicherungsschutz nur, wenn diese nicht vom Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen betrieben werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
In Ergänzung zu § 2.1 VHB leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Anprall eines Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuges zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Als Fahrzeuganprall gilt jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen durch Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuge, deren Teile oder Ladung.
Für den Anprall von Schienen-, Straßen- und Wasserfahrzeugen besteht Versicherungsschutz nur, wenn diese nicht vom Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen betrieben werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023