In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - classic folgendes für Erhöhte Entschädigungsgrenze für Wertsachen:
In Erweiterung der VHB § 13.2 unterliegt die Entschädigung für Wertsachen einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 % der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes (siehe § 13.1 b) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall – sofern nicht etwas anderes vereinbart ist – begrenzt auf
a) höchstens 1.000 EUR für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt,
b) höchstens 5.000 EUR für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere,
c) höchstens 20.000 EUR für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin.
Weitere Besonderheiten
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
In Erweiterung der VHB § 13.2 unterliegt die Entschädigung für Wertsachen einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 % der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes (siehe § 13.1 b) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall – sofern nicht etwas anderes vereinbart ist – begrenzt auf
a) höchstens 1.000 EUR für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt,
b) höchstens 5.000 EUR für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere,
c) höchstens 20.000 EUR für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin.
Weitere Besonderheiten
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023