In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - classic folgendes für Telefonmissbrauch nach einem Einbruch:
- In Erweiterung zu § 8 VHB werden die Kosten erstattet, die durch eine missbräuchliche Benutzung des Telefons (Festnetz- und Mobilfunk) am Versicherungsort nach einem Einbruch entstehen.
- Die Entschädigung ist auf 500 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
- In Erweiterung zu § 8 VHB werden die Kosten erstattet, die durch eine missbräuchliche Benutzung des Telefons (Festnetz- und Mobilfunk) am Versicherungsort nach einem Einbruch entstehen.
- Die Entschädigung ist auf 500 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023