In der Wohngebäudeversicherung der Degenia ist im Tarif Elementar geregelt, wann ein Erdbeben als Schadenursache gilt: Es handelt sich um eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens durch Vorgänge im Erdinnern. Erfahre hier, unter welchen Voraussetzungen ein Erdbeben unterstellt wird und wie der Nachweis erbracht werden kann.
Was gilt in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif Elementar für Erdbeben:
- Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird.
Ein Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass:
- die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder
- der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.
Was bedeutet das konkret?
Als Erdbeben gilt ein Beben, das durch natürliche Vorgänge tief im Erdinnern entsteht und den Erdboden erschüttert. Damit ein solcher Schaden anerkannt wird, muss der Versicherungsnehmer belegen, dass tatsächlich ein Erdbeben die Ursache war – entweder weil in der Umgebung auch andere intakte, widerstandsfähige Gebäude oder Sachen beschädigt wurden, oder weil der Schaden an den intakten versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben erklärbar ist.
Häufige Fragen
Was versteht die Degenia unter einem Erdbeben?
Ein Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird.
Wann wird ein Erdbeben unterstellt?
Ein Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Erschütterung in der Umgebung des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.
Wer muss das Erdbeben nachweisen?
Der Nachweis obliegt dem Versicherungsnehmer.
In welchem Tarif ist der Erdbebenschutz geregelt?
Die Regelung zu Erdbeben gilt in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif Elementar.