Bei der Wohngebäudeversicherung der Degenia gelten im Tarif Elementar klare Regeln zu Wartezeit und Selbstbehalt: Der Versicherungsschutz beginnt erst nach Ablauf von vier Wochen ab Versicherungsbeginn, und jede Entschädigung wird pro Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif Elementar Folgendes für Wartezeit und Selbstbehalt:
- Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ablauf von vier Wochen ab Versicherungsbeginn (Wartezeit).
- Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Nach Vertragsbeginn gibt es eine Startphase von vier Wochen, bevor der Elementarschutz greift. Kommt es später zu einem Schaden, trägt man einen festgelegten Eigenanteil selbst: Dieser vereinbarte Selbstbehalt wird bei jedem Versicherungsfall von der berechneten Entschädigung abgezogen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe zum obigen Sachinhalt.
Häufige Fragen
Ab wann besteht der Elementar-Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ablauf von vier Wochen ab Versicherungsbeginn. Diese Zeit wird als Wartezeit bezeichnet.
Wie lange dauert die Wartezeit?
Die Wartezeit beträgt vier Wochen ab Versicherungsbeginn.
Wie wirkt sich der Selbstbehalt auf die Entschädigung aus?
Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.
Gilt der Selbstbehalt bei jedem Schaden?
Ja, der vereinbarte Selbstbehalt wird je Versicherungsfall vom errechneten Entschädigungsbetrag abgezogen.