In der Wohngebäudeversicherung der Degenia sind im Tarif Elementar bestimmte Schäden ausdrücklich nicht versichert – etwa an nicht bezugsfertigen Gebäuden, an beweglichen Sachen im Freien sowie Schäden durch Sturmflut, Grundwasser oder eindringenden Regen durch offene Fenster. Hier erfahren Sie, welche Fälle vom Schutz ausgenommen sind.
Nicht versichert sind:
- Schäden an versicherten Gebäuden oder versicherten Sachen, die sich in Gebäuden befinden, die nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht benutzbar sind.
- Schäden an im Freien befindlichen beweglichen Sachen.
Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen sind Schäden durch folgende Ereignisse nicht versichert:
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen;
- Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Verpuffung; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs; Fahrzeuganprall; Sengschäden; Rauch- und Rußschäden. Dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden;
- Trockenheit oder Austrocknung.
Was bedeutet das konkret?
Der Elementarschutz greift nicht in jeder Situation. Er zahlt beispielsweise nicht für Gebäude, die noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten nicht nutzbar sind, und auch nicht für bewegliche Sachen, die draußen stehen. Zudem sind bestimmte Ereignisse – etwa Sturmflut oder Wasser, das durch offen stehende Fenster eindringt – vom Schutz ausgenommen. Auch klassische Gefahren wie Brand, Blitz oder Explosion fallen nicht unter den Elementarschutz, es sei denn, sie wurden durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst.
Häufige Fragen
Sind Schäden an einem Gebäude im Umbau versichert?
Nein. Schäden an versicherten Gebäuden oder Sachen in Gebäuden, die nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht benutzbar sind, sind nicht versichert.
Ist eine Sturmflut abgedeckt?
Nein. Schäden durch Sturmflut sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Was gilt bei Regen, der durch ein offenes Fenster eindringt?
Schäden durch eindringenden Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen sind nicht versichert. Ausnahme: wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.
Ist ein Brandschaden über den Elementarschutz versichert?
Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, Fahrzeuganprall, Seng-, Rauch- und Rußschäden sind nicht versichert – es sei denn, diese Gefahren wurden durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst.
Sind Grundwasserschäden versichert?
Schäden durch Grundwasser sind nicht versichert, soweit das Grundwasser nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen ist.