In der Wohngebäudeversicherung der Degenia lässt sich im Tarif Elementar die Versicherung weiterer Elementarschäden mit einer Frist von drei Monaten in Textform kündigen – wahlweise zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres. Kündigt der Versicherer, hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht für den Hauptvertrag.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif Elementar Folgendes für die Kündigung:
- Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten die Versicherung weiterer Elementarschäden in Textform kündigen. Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.
- Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den Hauptvertrag (siehe Ziffer 1) innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Beide Seiten können die Absicherung gegen weitere Elementarschäden beenden, wenn sie eine Frist von drei Monaten beachten und die Kündigung in Textform erklären. Als Versicherungsnehmer können Sie festlegen, dass Ihre Kündigung erst zum Ende des laufenden Versicherungsjahres greift. Kündigt umgekehrt der Versicherer, dürfen Sie den Hauptvertrag innerhalb eines Monats zum gleichen Zeitpunkt ebenfalls kündigen.
Häufige Fragen
Welche Frist gilt für die Kündigung der Elementarschadenversicherung?
Versicherungsnehmer und Versicherer können die Versicherung weiterer Elementarschäden unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten in Textform kündigen.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung der Versicherung weiterer Elementarschäden muss in Textform erfolgen.
Kann ich als Versicherungsnehmer den Zeitpunkt der Kündigung beeinflussen?
Ja. Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.
Was passiert, wenn der Versicherer kündigt?
Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den Hauptvertrag (siehe Ziffer 1) innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024