In der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif Elementar ist die Absicherung weiterer Elementarschäden unmittelbar an den Bestand des Hauptversicherungsvertrages gekoppelt. Endet der Hauptvertrag, erlischt automatisch auch dieser Elementarschutz – zusätzlich gelten besondere Hinweise und ein Selbstbehalt je Schadenfall.
Mit Beendigung des Hauptversicherungsvertrages (siehe Ziffer 1) erlischt auch die Versicherung weiterer Elementarschäden.
Besondere Hinweise – soweit nichts anderes vereinbart ist:
- Selbstbehalt je Schadenfall
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz für weitere Elementarschäden besteht nur, solange der Hauptversicherungsvertrag läuft. Sobald dieser Hauptvertrag endet, endet auch die Absicherung dieser zusätzlichen Elementarschäden automatisch. Zusätzlich gelten besondere Hinweise, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sowie ein Selbstbehalt je Schadenfall.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Elementarabsicherung, wenn der Hauptvertrag endet?
Mit Beendigung des Hauptversicherungsvertrages erlischt auch die Versicherung weiterer Elementarschäden.
Ist der Elementarschutz ein eigenständiger Vertrag?
Nein, die Versicherung weiterer Elementarschäden ist an den Hauptversicherungsvertrag gekoppelt und erlischt mit dessen Beendigung.
Fällt bei einem Schaden ein Selbstbehalt an?
Ja, es gilt ein Selbstbehalt je Schadenfall, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Können abweichende Regelungen vereinbart werden?
Die besonderen Hinweise gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ob abweichende Regelungen möglich sind, hängt vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.