Als Vertragsgrundlage der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif Elementar gelten die Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 2024), soweit sich aus den weiteren Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt. Was das für den Versicherungsschutz bedeutet, erfahren Sie hier.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif Elementar folgendes für die Vertragsgrundlage:
Es gelten die Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 2024), soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag stützt sich auf ein festes Regelwerk: die Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 2024). Diese bilden die Basis für den Versicherungsschutz. Nur dort, wo die weiteren Bestimmungen des Vertrags ausdrücklich etwas anderes festlegen, gehen diese den allgemeinen Bedingungen vor.
Häufige Fragen
Welche Bedingungen bilden die Vertragsgrundlage?
Grundlage sind die Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 2024).
Was gilt, wenn andere Bestimmungen abweichen?
Die VGB 2024 gelten, soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt.
Für welchen Tarif gilt diese Vertragsgrundlage?
Diese Regelung gilt in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif Elementar.
Aus welchem Jahr stammt die Dokumentenversion?
Die Dokumentenversion (Veröffentlichungsjahr) ist 2024.