In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif premium folgendes für Erweiterte Rohrleitungsversicherung für Zuleitungsrohre:
- In Erweiterung von § 3.2 DEG-VGB 2024 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung für außerhalb des Versicherungsgrundstücks eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen-, oder Solarheizungsanlagen, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt.
- Nr. 1 gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt auf 10.000 EUR.
- Die Höchstentschädigung je Versicherungsjahr ist begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten Entschädigungsgrenze.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- In Erweiterung von § 3.2 DEG-VGB 2024 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung für außerhalb des Versicherungsgrundstücks eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen-, oder Solarheizungsanlagen, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt.
- Nr. 1 gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt auf 10.000 EUR.
- Die Höchstentschädigung je Versicherungsjahr ist begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten Entschädigungsgrenze.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024