In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Folgen einer Obliegenheitsverletzung:
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in Abschnitt A 22-1 DEG-VGB 2026 genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Abschnitt B 3-3.1.2 und B 3-3.3 Allgemeiner Teil Folgendes:
Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in Abschnitt A 22-1 DEG-VGB 2026 genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Abschnitt B 3-3.1.2 und B 3-3.3 Allgemeiner Teil Folgendes:
Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025