In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Grob fahrlässige Verletzung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften:
Abweichend zu Abschnitt A 22-2 DEG-VGB 2026 und Abschnitt B 3-3.3.1 Allgemeiner Teil verzichtet der Versicherer bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheiten nach Abschnitt A 22-1 DEG-VGB 2026 und der grob fahrlässigen Verletzung der gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften nach Abschnitt B 3-3.1.1 a) Allgemeiner Teil bis zu der vereinbarten Versicherungsleistung darauf, in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Das Recht auf Leistungskürzung bleibt darüber hinaus unberührt.
Der Verzicht auf die Kürzung der Versicherungsleistung bei grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu einer Versicherungsleistung von 50.000 EUR
optimum bis zu einer Versicherungsleistung von 500.000 EUR
Abschnitt A 23 Welche besonderen Umstände erhöhen die Gefahr?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Abweichend zu Abschnitt A 22-2 DEG-VGB 2026 und Abschnitt B 3-3.3.1 Allgemeiner Teil verzichtet der Versicherer bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheiten nach Abschnitt A 22-1 DEG-VGB 2026 und der grob fahrlässigen Verletzung der gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften nach Abschnitt B 3-3.1.1 a) Allgemeiner Teil bis zu der vereinbarten Versicherungsleistung darauf, in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Das Recht auf Leistungskürzung bleibt darüber hinaus unberührt.
Der Verzicht auf die Kürzung der Versicherungsleistung bei grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu einer Versicherungsleistung von 50.000 EUR
optimum bis zu einer Versicherungsleistung von 500.000 EUR
Abschnitt A 23 Welche besonderen Umstände erhöhen die Gefahr?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025