In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif premium folgendes für Bruch von Gasrohren:
- In Erweiterung von § 3.1 a) und § 3.2 DEG-VGB 2024 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung für frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Gasversorgung innerhalb und außerhalb des Gebäudes, soweit die Rohre der Versorgung versicherter Anlagen dienen und der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR, max. das Zweifache je Versicherungsjahr, begrenzt.
- Die Höchstentschädigung je Versicherungsjahr und Objekt ist begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten Entschädigungsgrenze.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- In Erweiterung von § 3.1 a) und § 3.2 DEG-VGB 2024 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung für frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Gasversorgung innerhalb und außerhalb des Gebäudes, soweit die Rohre der Versorgung versicherter Anlagen dienen und der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR, max. das Zweifache je Versicherungsjahr, begrenzt.
- Die Höchstentschädigung je Versicherungsjahr und Objekt ist begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten Entschädigungsgrenze.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024