In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif premium folgendes für Schäden durch Blindgänger:
- Abweichend von § 1.2 a) DEG-VGB 2024 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung für Brand- und Explosionsschäden an versicherten Sachen, die durch eine kontrollierte Sprengung oder eine unkontrollierte Explosion entstehen.
- Der Versicherungsschutz ist begrenzt auf Ereignisse und Schäden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die durch unentdecktes Vorhandensein konventioneller Kampfmittel des 1. Und 2. Weltkrieges entstanden sind.
- Nicht versichert sind – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – alle Schäden, Verluste, Kosten oder Aufwendungen, die sich im Zusammenhang mit atomaren, biologischen oder chemischen Kampfmitteln (ABC-Waffen) ergeben.
- Kosten, die z.B. durch den Abbau, Abriss oder durch eine Evakuierung von Gebäuden, Gebäudeteilen oder ähnlichen entstehen, um den Blindgänger entschärfen zu können, sind nicht versichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- Abweichend von § 1.2 a) DEG-VGB 2024 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung für Brand- und Explosionsschäden an versicherten Sachen, die durch eine kontrollierte Sprengung oder eine unkontrollierte Explosion entstehen.
- Der Versicherungsschutz ist begrenzt auf Ereignisse und Schäden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die durch unentdecktes Vorhandensein konventioneller Kampfmittel des 1. Und 2. Weltkrieges entstanden sind.
- Nicht versichert sind – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – alle Schäden, Verluste, Kosten oder Aufwendungen, die sich im Zusammenhang mit atomaren, biologischen oder chemischen Kampfmitteln (ABC-Waffen) ergeben.
- Kosten, die z.B. durch den Abbau, Abriss oder durch eine Evakuierung von Gebäuden, Gebäudeteilen oder ähnlichen entstehen, um den Blindgänger entschärfen zu können, sind nicht versichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024