In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif premium folgendes für Gebäudebeschädigung infolge Einbruchs durch unbefugte Dritte:
- In Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A ersetzt der Versicherer die notwendigen Kosten, die dem Versicherungsnehmer für die Beseitigung von Schäden an Dächern, Türen, Schlössern, Fenstern (ausgenommen Schaufensterverglasung), Rollläden und Schutzgittern eines versicherten Gebäudes, wenn die Schäden dadurch entstanden sind, dass ein unbefugter Dritter
a) in das Gebäude eingebrochen, eingestiegen oder mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge eingedrungen ist,
b) versucht, durch eine Handlung gemäß a) in ein versichertes Gebäude einzudringen.
- Schäden, die an dem versicherten Gebäude entstanden sind, sind nur dann versichert, soweit sie Folge einer Handlung gemäß Nr. 1. a) oder b) sind.
- Ein Leistungsanspruch besteht nur, soweit keine oder keine ausreichende Entschädigung über eine Hausratversicherung erlangt werden kann (Subsidiärdeckung).
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt auf 20.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- In Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A ersetzt der Versicherer die notwendigen Kosten, die dem Versicherungsnehmer für die Beseitigung von Schäden an Dächern, Türen, Schlössern, Fenstern (ausgenommen Schaufensterverglasung), Rollläden und Schutzgittern eines versicherten Gebäudes, wenn die Schäden dadurch entstanden sind, dass ein unbefugter Dritter
a) in das Gebäude eingebrochen, eingestiegen oder mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge eingedrungen ist,
b) versucht, durch eine Handlung gemäß a) in ein versichertes Gebäude einzudringen.
- Schäden, die an dem versicherten Gebäude entstanden sind, sind nur dann versichert, soweit sie Folge einer Handlung gemäß Nr. 1. a) oder b) sind.
- Ein Leistungsanspruch besteht nur, soweit keine oder keine ausreichende Entschädigung über eine Hausratversicherung erlangt werden kann (Subsidiärdeckung).
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt auf 20.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024