In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum folgendes für Feuerlöschkosten:
- Der Versicherer ersetzt auch die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Feuerlöschkosten.
- Feuerlöschkosten sind Aufwendungen zur Brandbekämpfung, zu deren Übernahme der Versicherungsnehmer verpflichtet ist.
- Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vorher zugestimmt hatte.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die Höhe der Versicherungssumme begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- Der Versicherer ersetzt auch die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Feuerlöschkosten.
- Feuerlöschkosten sind Aufwendungen zur Brandbekämpfung, zu deren Übernahme der Versicherungsnehmer verpflichtet ist.
- Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzen, wenn der Versicherer vorher zugestimmt hatte.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die Höhe der Versicherungssumme begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024