In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum folgendes für Leckortungskosten:
- In Erweiterung von § 3.3 DEG-VGB 2024 Abschnitt A ersetzt der Versicherer bei Nässeschäden die Kosten einer Leckortung, auch wenn sich kein Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen ereignet hat.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- In Erweiterung von § 3.3 DEG-VGB 2024 Abschnitt A ersetzt der Versicherer bei Nässeschäden die Kosten einer Leckortung, auch wenn sich kein Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen ereignet hat.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024