In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum folgendes für Unbenannte Gefahren:
- Versicherte Schäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine plötzliche, unvorhergesehene, von außen einwirkende Ursache zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer weder rechtzeitig vorhergesehen hat noch hätten vorhersehen können.
- Ausschlüsse
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf:
a) Schäden, die bei der degenia Versicherungsdienst AG gegen Prämienzuschlag versicherbar sind (z.B. über weitere Elementargefahren);
b) Schäden, die im Rahmen dieser Wohngebäudeversicherung explizit ausgeschlossen sind;
c) vom Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten vorsätzlich herbeigeführte Schäden;
d) Schäden durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentant bekannt sein mussten;
e) Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Verfügung von hoher Hand, innere Unruhen, Terrorakte;
f) Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen;
g) Schäden durch natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit, Konstruktions-, Material-, Ausführungs- oder Planungsfehler;
h) Schäden durch Senken, Reißen, Dehnen, Schrumpfen an Gebäuden und Gebäudeteilen einschließlich Grundstücksbestandteilen wie Hof-, Gehsteigbefestigungen und Straßen;
i) Schäden durch Wartung, Umbau, Umrüstung, Reparatur, Bearbeitung oder Instandsetzung;
j) Ausfall oder Fehlfunktion von EDV- oder elektronisch gesteuerten Anlagen der Energieversorgung, der Klima-, Mess- oder Regeltechnik;
k) Schäden durch Trockenheit oder Austrocknung;
l) Schäden durch allmähliche Einwirkungen auf versicherte Sachen, unabhängig von der Ursache oder mitwirkenden Umständen;
m) Schäden durch normale oder vorzeitige Abnutzung, Alterung, Verschleiß, Rost, Korrosion und Erosion, jedoch sind versichert Schäden durch Rohrbruch;
n) Schäden durch Verderb, Verfall, Ungeziefer, Fäulnis, Substanzverlust, Verfärbung oder Strukturveränderung, es sei denn, es handelt sich um einen Folgeschaden eines versicherten Ereignisses;
o) Schäden an Gebäuden, die nicht bezugsfertig sind und deren Zubehör, sowie an und in diesen Gebäuden befindlichen Sachen;
p) Schäden durch Sturmflut;
q) Schäden durch Rückstau von Wasser aus Rohren der öffentlichen Abwasserkanalisation, es sei denn, es handelt sich um einen Folgeschaden eines versicherten Ereignisses;
r) Bruchschäden an Zu-/Ableitungsrohren, die außerhalb des Versicherungsortes verlegt sind und nicht der Ver- und Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen oder für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt;
s) Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster oder Außentüren oder durch andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch ein versichertes Ereignis entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
t) Schäden an und durch Bau- und Montageleistungen, jedoch sind mitversichert Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Anprall von Luftfahrzeugen, deren Teile oder Ladung, Leitungswasser, Sturm/Hagel;
u) Schäden, die durch Fahrzeuge verursacht werden, die vom Versicherungsnehmer, seinen Repräsentanten, Mietern, deren Besuchern oder sonstigen im Gebäude berechtigt anwesenden Personen betrieben werden;
v) Schäden durch einfach Diebstahl versicherter Sachen;
w) Schäden durch Erdsenkung über nicht naturbedingten Hohlräumen (z.B. Tunnel, Bergwerkstollen), Erdsenkung infolge Übertagebau,
- Selbstbeteiligung
Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um die vereinbarte Selbstbeteiligung von 300 EUR gekürzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- Versicherte Schäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine plötzliche, unvorhergesehene, von außen einwirkende Ursache zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer weder rechtzeitig vorhergesehen hat noch hätten vorhersehen können.
- Ausschlüsse
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf:
a) Schäden, die bei der degenia Versicherungsdienst AG gegen Prämienzuschlag versicherbar sind (z.B. über weitere Elementargefahren);
b) Schäden, die im Rahmen dieser Wohngebäudeversicherung explizit ausgeschlossen sind;
c) vom Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten vorsätzlich herbeigeführte Schäden;
d) Schäden durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentant bekannt sein mussten;
e) Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Verfügung von hoher Hand, innere Unruhen, Terrorakte;
f) Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen;
g) Schäden durch natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit, Konstruktions-, Material-, Ausführungs- oder Planungsfehler;
h) Schäden durch Senken, Reißen, Dehnen, Schrumpfen an Gebäuden und Gebäudeteilen einschließlich Grundstücksbestandteilen wie Hof-, Gehsteigbefestigungen und Straßen;
i) Schäden durch Wartung, Umbau, Umrüstung, Reparatur, Bearbeitung oder Instandsetzung;
j) Ausfall oder Fehlfunktion von EDV- oder elektronisch gesteuerten Anlagen der Energieversorgung, der Klima-, Mess- oder Regeltechnik;
k) Schäden durch Trockenheit oder Austrocknung;
l) Schäden durch allmähliche Einwirkungen auf versicherte Sachen, unabhängig von der Ursache oder mitwirkenden Umständen;
m) Schäden durch normale oder vorzeitige Abnutzung, Alterung, Verschleiß, Rost, Korrosion und Erosion, jedoch sind versichert Schäden durch Rohrbruch;
n) Schäden durch Verderb, Verfall, Ungeziefer, Fäulnis, Substanzverlust, Verfärbung oder Strukturveränderung, es sei denn, es handelt sich um einen Folgeschaden eines versicherten Ereignisses;
o) Schäden an Gebäuden, die nicht bezugsfertig sind und deren Zubehör, sowie an und in diesen Gebäuden befindlichen Sachen;
p) Schäden durch Sturmflut;
q) Schäden durch Rückstau von Wasser aus Rohren der öffentlichen Abwasserkanalisation, es sei denn, es handelt sich um einen Folgeschaden eines versicherten Ereignisses;
r) Bruchschäden an Zu-/Ableitungsrohren, die außerhalb des Versicherungsortes verlegt sind und nicht der Ver- und Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen oder für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt;
s) Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster oder Außentüren oder durch andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch ein versichertes Ereignis entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
t) Schäden an und durch Bau- und Montageleistungen, jedoch sind mitversichert Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Anprall von Luftfahrzeugen, deren Teile oder Ladung, Leitungswasser, Sturm/Hagel;
u) Schäden, die durch Fahrzeuge verursacht werden, die vom Versicherungsnehmer, seinen Repräsentanten, Mietern, deren Besuchern oder sonstigen im Gebäude berechtigt anwesenden Personen betrieben werden;
v) Schäden durch einfach Diebstahl versicherter Sachen;
w) Schäden durch Erdsenkung über nicht naturbedingten Hohlräumen (z.B. Tunnel, Bergwerkstollen), Erdsenkung infolge Übertagebau,
- Selbstbeteiligung
Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um die vereinbarte Selbstbeteiligung von 300 EUR gekürzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024