In der Wohngebäudeversicherung der Degenia sind im Tarif Elementar Schäden durch Naturgefahren abgesichert: Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch folgende Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- Überschwemmung, Rückstau;
- Erdbeben;
- Erdsenkung, Erdrutsch;
- Schneedruck, Lawinen;
- Vulkanausbruch.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Elementar deckt Schäden an versicherten Sachen ab, die durch bestimmte Naturgefahren entstehen. Dazu zählen Wasserereignisse wie Überschwemmung und Rückstau ebenso wie Bewegungen des Untergrunds durch Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch sowie winter- und vulkanbedingte Ereignisse wie Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Entschädigt wird, wenn versicherte Sachen dadurch zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind im Tarif Elementar versichert?
Versichert sind Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
In welchen Fällen leistet der Versicherer Entschädigung?
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die genannten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Ist ein Rückstau vom Elementartarif abgedeckt?
Ja, Rückstau zählt neben der Überschwemmung zu den versicherten Gefahren im Tarif Elementar.
Sind auch Schäden durch Schneedruck und Lawinen versichert?
Ja, sowohl Schneedruck als auch Lawinen gehören zu den versicherten Gefahren im Tarif Elementar.
Inhalte aus: 2024