In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif premium folgendes für Kosten durch den Fehlalarm eines Rauchmelders:
- In Erweiterung von § 7 DEG-VGB 2024 Abschnitt A und § 12.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt B ersetzt der Versicherer die nachgewiesenen Kosten
a) eines Feuerwehreinsatzes
b) für die Beseitigung von Gebäudeschäden durch gewaltsamen Zutritt von Polizei oder Feuerwehr in das versicherte Gebäude;
die dadurch entstehen, dass Rauchmelder, die nach anerkannten Regeln der Technik eingebaut und mit einer funktionsfähigen Batterie ausgestattet sind, bedingt durch einen technischen Defekt Alarm geben.
- Nicht versichert sind Kosten, die dadurch entstehen, dass der Fehlalarm durch Tabakrauch, Kochdünste oder dergleichen verursacht wurde.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
- Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern nicht anderweitig Ersatz erlangt werden kann (z. B. von der Gemeinde).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- In Erweiterung von § 7 DEG-VGB 2024 Abschnitt A und § 12.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt B ersetzt der Versicherer die nachgewiesenen Kosten
a) eines Feuerwehreinsatzes
b) für die Beseitigung von Gebäudeschäden durch gewaltsamen Zutritt von Polizei oder Feuerwehr in das versicherte Gebäude;
die dadurch entstehen, dass Rauchmelder, die nach anerkannten Regeln der Technik eingebaut und mit einer funktionsfähigen Batterie ausgestattet sind, bedingt durch einen technischen Defekt Alarm geben.
- Nicht versichert sind Kosten, die dadurch entstehen, dass der Fehlalarm durch Tabakrauch, Kochdünste oder dergleichen verursacht wurde.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
- Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern nicht anderweitig Ersatz erlangt werden kann (z. B. von der Gemeinde).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024