In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif premium folgendes für Schmorschäden:
- In Erweiterung von § 2.2 DEG-VGB 2024 Abschnitt A sowie abweichend von § 2.5 b) DEG-VGB 2024 Abschnitt A sind Schmorschäden mitversichert.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt auf 15.000 EUR.
- Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 500 EUR gekürzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- In Erweiterung von § 2.2 DEG-VGB 2024 Abschnitt A sowie abweichend von § 2.5 b) DEG-VGB 2024 Abschnitt A sind Schmorschäden mitversichert.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt auf 15.000 EUR.
- Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 500 EUR gekürzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024