In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif premium folgendes für Grobe Fahrlässigkeit bei Verletzung von Obliegenheiten/ Sicherheitsvorschriften:
- Abweichend von § 14.2 DEG-VGB-2024 Abschnitt A verzichtet der Versicherer bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheiten nach § 14.1 DEG-VGB-2024 Abschnitt A und der grob fahrlässigen Verletzung der gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften nach § 8.1 a) DEG-VGB-2024 Abschnitt B bis zu einer Versicherungsleistung von 50.000 EUR darauf, in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
- Das Recht auf Leistungskürzung bleibt darüber hinaus unberührt.
- Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben jedoch die im Versicherungsschein individuell bzw. besonders vereinbarten Obliegenheiten und Sicherheitsvoraussetzungen.
- Der Verzicht auf die Leistungskürzung gilt ebenfalls nicht für vereinbarte Erweiterungen des Versicherungsschutzes (z. B. Haustechnikversicherung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- Abweichend von § 14.2 DEG-VGB-2024 Abschnitt A verzichtet der Versicherer bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheiten nach § 14.1 DEG-VGB-2024 Abschnitt A und der grob fahrlässigen Verletzung der gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften nach § 8.1 a) DEG-VGB-2024 Abschnitt B bis zu einer Versicherungsleistung von 50.000 EUR darauf, in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
- Das Recht auf Leistungskürzung bleibt darüber hinaus unberührt.
- Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben jedoch die im Versicherungsschein individuell bzw. besonders vereinbarten Obliegenheiten und Sicherheitsvoraussetzungen.
- Der Verzicht auf die Leistungskürzung gilt ebenfalls nicht für vereinbarte Erweiterungen des Versicherungsschutzes (z. B. Haustechnikversicherung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024