In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif premium folgendes für Die nachstehend genannten Klauseln gelten nur bei Vereinbarung von weitere Elementargefahren:
- Wartezeit für weitere Elementargefahren
Abweichend von § 2 DEG-VGB 2024 Abschnitt B beginnt der Versicherungsschutz für die Naturgefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch mit dem Ablauf von 4 Wochen ab Versicherungsbeginn (Wartezeit).
- Selbstbehalt für weitere Elementargefahren
Der Selbstbehalt je Schadenfall für weitere Elementargefahren beträgt 10 % des Schadens, mindestens 500 EUR, maximal 5.000 EUR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- Wartezeit für weitere Elementargefahren
Abweichend von § 2 DEG-VGB 2024 Abschnitt B beginnt der Versicherungsschutz für die Naturgefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch mit dem Ablauf von 4 Wochen ab Versicherungsbeginn (Wartezeit).
- Selbstbehalt für weitere Elementargefahren
Der Selbstbehalt je Schadenfall für weitere Elementargefahren beträgt 10 % des Schadens, mindestens 500 EUR, maximal 5.000 EUR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024