In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum folgendes für Kosten für den Wiederaufbau von Hausrat:
- In Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A ersetzt der Versicherer die Kosten für den Wiederaufbau anderer Sachen, wenn diese zum Zwecke der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen bewegt werden mussten
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag in Höhe von 5.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- In Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A ersetzt der Versicherer die Kosten für den Wiederaufbau anderer Sachen, wenn diese zum Zwecke der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen bewegt werden mussten
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag in Höhe von 5.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024