In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum folgendes für Anbaumöbel und -küchen:
- In Erweiterung von § 5.2 b) DEG-VGB 2024 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung für Anbaumöbel und –küchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
- Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist,
a) dass es sich um ein vom Gebäudeeigentümer selbstgenutztes Ein- oder Zweifamilienhaus handelt;
b) dass der Gebäudeeigentümer die Anbaumöbel und/oder –küchen auf seine Kosten beschafft hat und die Gefahr trägt;
c) dass der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 100.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- In Erweiterung von § 5.2 b) DEG-VGB 2024 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung für Anbaumöbel und –küchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
- Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist,
a) dass es sich um ein vom Gebäudeeigentümer selbstgenutztes Ein- oder Zweifamilienhaus handelt;
b) dass der Gebäudeeigentümer die Anbaumöbel und/oder –küchen auf seine Kosten beschafft hat und die Gefahr trägt;
c) dass der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 100.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024