In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum folgendes für Best-Leistungs-Garantie:
- Bietet zum Zeitpunkt des Schadeneintritts ein Versicherer einen leistungsstärkeren Tarif an, wird bzw. werden durch die Best-Leistungs-Garantie im Schadenfall
a) der Versicherungsschutz gemäß § 1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A im Rahmen der versicherten Gefahren und Schäden erweitert,
b) Entschädigungsgrenzen entsprechend erhöht,
c) Selbstbeteiligungen reduziert bzw. gestrichen, es sei denn, es handelt sich um eine individuell oder durch die Wahl eines entsprechenden Tarifs vereinbarte Selbstbeteiligung.
Der Versicherer mit dem leistungsstärkeren Tarif muss in Deutschland zum Betrieb zugelassen sein und der Tarif muss als allgemein zugängliche Wohngebäudeversicherung angeboten werden.
- Die Best-Leistungs-Garantie gilt für Einschlüsse bzw. Leistungserweiterungen eines anderen Versicherers
• für die von diesem keine Prämie oder Zusatzprämie erhoben wird
und/oder
• die in Höhe oder Umfang nicht bei der degenia Versicherungsdienst AG versicherbar sind (auch nicht gegen Zusatzprämie).
- Die Best-Leistungs-Garantie gilt nicht für
a) Einschlüsse und/oder Leistungserweiterungen auf All-Risk-Basis, der Versicherung sogenannter »unbenannter Gefahren« oder Elektronikversicherung
b) Einschlüsse weiterer Naturgefahren (Elementargefahren) und/oder diesbezüglicher Leistungserweiterungen. Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) sind: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen und Vulkanausbruch,
c) die Versicherung von Glasschäden,
d) Assistanceleistungen,
e) Schäden, die im Rahmen dieser Bedingungen explizit ausgeschlossen sind (z. B. Schäden durch Sturmflut oder Krieg)
und
f) Erweiterung der versicherten Sachen gemäß § 5 DEG-VGB 2024 Abschnitt A.
Ist die degenia Versicherungsdienst AG aufgrund der zugrunde liegenden Bedingungen von der Leistungspflicht im Schadenfall befreit (z. B. durch Prämienverzug, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten, Gefahrerhöhung, Herbeiführung des Versicherungsfalles, arglistiger Täuschung), so erfolgt auch aus dieser Klausel keine Leistung.
Die vertraglich vereinbarten und in den Versicherungsbedingungen festgelegten Obliegenheiten zum Schadenfall bleiben durch die Best-Leistungs-Garantie unberührt.
- Der Versicherungsnehmer muss die weitergehenden Leistungen eines anderen Versicherers im Schadenszeitpunkt nachweisen. Als Nachweis dienen die Versicherungsbedingungen, Besonderen Bedingungen und Klauseln des anderen Versicherers, auf dessen Tarif sich der Versicherungsnehmer beruft.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Die Regelungen zur Entschädigungsberechnung und Unterversicherung gemäß § 11 DEG-VGB 2024 Abschnitt A und Ziffer 47 bleiben unberührt.
- Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die degenia Versicherungsdienst AG können die Best-Leitungs-Garantie jederzeit in Textform kündigen. Die Kündigung wird 3 Monate nach Zugang wirksam. Kündigt die degenia Versicherungsdienst AG, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung der degenia Versicherungsdienst AG zum selben Zeitpunkt kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- Bietet zum Zeitpunkt des Schadeneintritts ein Versicherer einen leistungsstärkeren Tarif an, wird bzw. werden durch die Best-Leistungs-Garantie im Schadenfall
a) der Versicherungsschutz gemäß § 1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A im Rahmen der versicherten Gefahren und Schäden erweitert,
b) Entschädigungsgrenzen entsprechend erhöht,
c) Selbstbeteiligungen reduziert bzw. gestrichen, es sei denn, es handelt sich um eine individuell oder durch die Wahl eines entsprechenden Tarifs vereinbarte Selbstbeteiligung.
Der Versicherer mit dem leistungsstärkeren Tarif muss in Deutschland zum Betrieb zugelassen sein und der Tarif muss als allgemein zugängliche Wohngebäudeversicherung angeboten werden.
- Die Best-Leistungs-Garantie gilt für Einschlüsse bzw. Leistungserweiterungen eines anderen Versicherers
• für die von diesem keine Prämie oder Zusatzprämie erhoben wird
und/oder
• die in Höhe oder Umfang nicht bei der degenia Versicherungsdienst AG versicherbar sind (auch nicht gegen Zusatzprämie).
- Die Best-Leistungs-Garantie gilt nicht für
a) Einschlüsse und/oder Leistungserweiterungen auf All-Risk-Basis, der Versicherung sogenannter »unbenannter Gefahren« oder Elektronikversicherung
b) Einschlüsse weiterer Naturgefahren (Elementargefahren) und/oder diesbezüglicher Leistungserweiterungen. Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) sind: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen und Vulkanausbruch,
c) die Versicherung von Glasschäden,
d) Assistanceleistungen,
e) Schäden, die im Rahmen dieser Bedingungen explizit ausgeschlossen sind (z. B. Schäden durch Sturmflut oder Krieg)
und
f) Erweiterung der versicherten Sachen gemäß § 5 DEG-VGB 2024 Abschnitt A.
Ist die degenia Versicherungsdienst AG aufgrund der zugrunde liegenden Bedingungen von der Leistungspflicht im Schadenfall befreit (z. B. durch Prämienverzug, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten, Gefahrerhöhung, Herbeiführung des Versicherungsfalles, arglistiger Täuschung), so erfolgt auch aus dieser Klausel keine Leistung.
Die vertraglich vereinbarten und in den Versicherungsbedingungen festgelegten Obliegenheiten zum Schadenfall bleiben durch die Best-Leistungs-Garantie unberührt.
- Der Versicherungsnehmer muss die weitergehenden Leistungen eines anderen Versicherers im Schadenszeitpunkt nachweisen. Als Nachweis dienen die Versicherungsbedingungen, Besonderen Bedingungen und Klauseln des anderen Versicherers, auf dessen Tarif sich der Versicherungsnehmer beruft.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Die Regelungen zur Entschädigungsberechnung und Unterversicherung gemäß § 11 DEG-VGB 2024 Abschnitt A und Ziffer 47 bleiben unberührt.
- Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die degenia Versicherungsdienst AG können die Best-Leitungs-Garantie jederzeit in Textform kündigen. Die Kündigung wird 3 Monate nach Zugang wirksam. Kündigt die degenia Versicherungsdienst AG, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung der degenia Versicherungsdienst AG zum selben Zeitpunkt kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024