In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum folgendes für Bruch von Gasrohren:
- In Erweiterung von § 3.1 a) und § 3.2 DEG-VGB 2024 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung für frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Gasversorgung innerhalb und außerhalb des Gebäudes, soweit die Rohre der Versorgung versicherter Anlagen dienen und der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- In Erweiterung von § 3.1 a) und § 3.2 DEG-VGB 2024 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung für frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Gasversorgung innerhalb und außerhalb des Gebäudes, soweit die Rohre der Versorgung versicherter Anlagen dienen und der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024