In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum folgendes für Unterirdisch verlegte Ableitungsrohre, die der Entsorgung von Regenwasser dienen:
- In Erweiterung von § 3.4 aa) DEG-VGB 2024 Abschnitt A gelten Nässeschäden als versichert, die durch Wasser entstehen, welches aus unterhalb der Erdgleiche verlaufenden Regenwasserableitungsrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist.
- In Erweiterung von § 3.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an unterhalb der Erdgleiche verlaufenden Regenwasserableitungsrohren versichert.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- In Erweiterung von § 3.4 aa) DEG-VGB 2024 Abschnitt A gelten Nässeschäden als versichert, die durch Wasser entstehen, welches aus unterhalb der Erdgleiche verlaufenden Regenwasserableitungsrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist.
- In Erweiterung von § 3.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an unterhalb der Erdgleiche verlaufenden Regenwasserableitungsrohren versichert.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024