In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum folgendes für Erweiterte Rohrleitungsversicherung für Ableitungsrohre auf und neben dem versicherten Grundstück:
- In Erweiterung von § 3.2 DEG-VGB 2024 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Ableitungsrohren der Wasserversorgung auf und neben dem versicherten Grundstück, die der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Dies gilt jedoch nur soweit der Versicherungsnehmer nachweislich zur Unterhaltung dieser Rohre verpflichtet ist.
- Die Entschädigung – einschließlich aller Kosten – ist insgesamt für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf 10.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- In Erweiterung von § 3.2 DEG-VGB 2024 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Ableitungsrohren der Wasserversorgung auf und neben dem versicherten Grundstück, die der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Dies gilt jedoch nur soweit der Versicherungsnehmer nachweislich zur Unterhaltung dieser Rohre verpflichtet ist.
- Die Entschädigung – einschließlich aller Kosten – ist insgesamt für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf 10.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024