In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum folgendes für Nässeschäden aufgrund undichter Fugen:
- In Erweiterung von § 3.3 DEG-VGB 2024 Abschnitt A ersetzt der Versicherer innerhalb privat genutzter Wohnräume den Nässeschaden durch Eintritt von Leitungswasser in gefliesten und verfugten Bereichen innerhalb von Duschen oder im Bereich von Badewannen.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt wie folgt:
Ein-/ Zweifamilienhäuser: Bis zur Versicherungssumme
Mehrfamilienhaus: 5.000 EUR
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- In Erweiterung von § 3.3 DEG-VGB 2024 Abschnitt A ersetzt der Versicherer innerhalb privat genutzter Wohnräume den Nässeschaden durch Eintritt von Leitungswasser in gefliesten und verfugten Bereichen innerhalb von Duschen oder im Bereich von Badewannen.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt wie folgt:
Ein-/ Zweifamilienhäuser: Bis zur Versicherungssumme
Mehrfamilienhaus: 5.000 EUR
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024