In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum folgendes für Balkonkraftwerke:
- In Erweiterung von § 5.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A gelten Balkonkraftwerke (sog. Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini PV-Anlagen) auf dem Versicherungsgrundstück als mitversichert.
- Der Ausschluss für Photovoltaikanlagen nach § 5.3 DEG-VGB 2024 Abschnitt A gilt nicht für Balkonkraftwerke.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- In Erweiterung von § 5.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A gelten Balkonkraftwerke (sog. Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini PV-Anlagen) auf dem Versicherungsgrundstück als mitversichert.
- Der Ausschluss für Photovoltaikanlagen nach § 5.3 DEG-VGB 2024 Abschnitt A gilt nicht für Balkonkraftwerke.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024