In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum folgendes für Gartenhäuser:
- In Erweiterung von § 5 DEG-VGB 2024 Abschnitt A gelten Gartenhäuser (ohne Gewächshäuser) als Grundstücksbestandteile mitversichert, soweit sie sich auf dem versicherten Grundstück befinden und der Neubauwert des Gartenhauses den Betrag von 10.000 EUR nicht übersteigt.
- Gartenhäuser, deren Neubauwert den Betrag von 10.000 EUR übersteigt, gelten als nicht mitversichert.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR, max. das Zweifache pro Versicherungsjahr begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- In Erweiterung von § 5 DEG-VGB 2024 Abschnitt A gelten Gartenhäuser (ohne Gewächshäuser) als Grundstücksbestandteile mitversichert, soweit sie sich auf dem versicherten Grundstück befinden und der Neubauwert des Gartenhauses den Betrag von 10.000 EUR nicht übersteigt.
- Gartenhäuser, deren Neubauwert den Betrag von 10.000 EUR übersteigt, gelten als nicht mitversichert.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR, max. das Zweifache pro Versicherungsjahr begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024