In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum folgendes für Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel:
- Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Zuständigkeit, der bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vorversicherung fällt, wird die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises der Zuständigkeit abgelehnt.
- Kann sich die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG nicht mit dem Vorversicherer einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, tritt die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG im Rahmen des mit ihr vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leistung auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre. Dies setzt voraus, dass Sie die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen und Ihre diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG abtreten.
- Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der an die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG abgetretenen Ansprüche herausstellen, dass der Schaden tatsächlich nicht in die Zuständigkeit der ALTE LEIPZIGER Versicherung AG fiel und der Vorversicherer ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur Leistung verpflichtet war, kann die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG von Ihnen die zu viel erbrachten Leistungen zurückverlangen.
- Bleibt hingegen unklar, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, erbringt die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG auch eine sich gegenüber der Vorversicherung ergebende Mehrleistung, sofern festgestellt werden kann, dass es zum Zeitpunkt des Abschlusses bei der ALTE LEIPZIGER Versicherung AG noch keine Anzeichen für einen bereits eingetretenen Schaden gab.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Zuständigkeit, der bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vorversicherung fällt, wird die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises der Zuständigkeit abgelehnt.
- Kann sich die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG nicht mit dem Vorversicherer einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, tritt die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG im Rahmen des mit ihr vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leistung auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre. Dies setzt voraus, dass Sie die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen und Ihre diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG abtreten.
- Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der an die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG abgetretenen Ansprüche herausstellen, dass der Schaden tatsächlich nicht in die Zuständigkeit der ALTE LEIPZIGER Versicherung AG fiel und der Vorversicherer ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur Leistung verpflichtet war, kann die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG von Ihnen die zu viel erbrachten Leistungen zurückverlangen.
- Bleibt hingegen unklar, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, erbringt die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG auch eine sich gegenüber der Vorversicherung ergebende Mehrleistung, sofern festgestellt werden kann, dass es zum Zeitpunkt des Abschlusses bei der ALTE LEIPZIGER Versicherung AG noch keine Anzeichen für einen bereits eingetretenen Schaden gab.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024