In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif classic folgendes für Aufräumungskosten für Bäume/Wiederaufforstung von Bäumen:
- In Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A ersetzt der Versicherer auch die notwendigen Kosten für das Entfernen, den Abtransport, die Entsorgung sowie die Wiederaufforstung durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzter Bäume auf dem Versicherungsgrundstück, soweit eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist. Bereits abgestorbene Bäume sind von der Versicherung ausgeschlossen.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt auf 1.500 EUR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- In Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A ersetzt der Versicherer auch die notwendigen Kosten für das Entfernen, den Abtransport, die Entsorgung sowie die Wiederaufforstung durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzter Bäume auf dem Versicherungsgrundstück, soweit eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist. Bereits abgestorbene Bäume sind von der Versicherung ausgeschlossen.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt auf 1.500 EUR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024