In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif classic folgendes für Feuer-Rohbauversicherung erweitert:
- Versichert ist das im Bau befindliche Gebäude (nur Neubausubstanz). Mitversichert sind bei Neu-/Rohbauten
a) in der Feuerversicherung das Gebäude und die zum Bau des Gebäudes bestimmten, auf dem Baugrundstück oder in seiner unmittelbaren Nähe gelagerten Baustoffe, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt;
b) in der Leitungswasserversicherung Schäden durch Leitungswasser vor Bezugsfertigkeit mit Ausnahme von Frostschäden. Die Bestimmungen der § 12.1 b) DEG-VGB 2024 Abschnitt A bleiben unberührt;
c) in der Sturmversicherung Schäden durch Sturm vor Bezugsfertigkeit, wenn das Gebäude fertig gedeckt ist und; alle Türen eingesetzt sind und; alle Fenster verglast oder in anderer Weise gleichwertig verschlossen sind;
bis zu dem im Vertragsdokument genannten Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit, längstens jedoch bis zum Ablauf des vereinbarten Zeitraums. Liegt die tatsächliche Bezugsfertigkeit vor dem im Vertragsdokument genannten Zeitpunkt, so ist dies dem Versicherer in Textform anzuzeigen.
- Die Haftzeit ist maximal begrenzt auf 24 Monate.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- Versichert ist das im Bau befindliche Gebäude (nur Neubausubstanz). Mitversichert sind bei Neu-/Rohbauten
a) in der Feuerversicherung das Gebäude und die zum Bau des Gebäudes bestimmten, auf dem Baugrundstück oder in seiner unmittelbaren Nähe gelagerten Baustoffe, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt;
b) in der Leitungswasserversicherung Schäden durch Leitungswasser vor Bezugsfertigkeit mit Ausnahme von Frostschäden. Die Bestimmungen der § 12.1 b) DEG-VGB 2024 Abschnitt A bleiben unberührt;
c) in der Sturmversicherung Schäden durch Sturm vor Bezugsfertigkeit, wenn das Gebäude fertig gedeckt ist und; alle Türen eingesetzt sind und; alle Fenster verglast oder in anderer Weise gleichwertig verschlossen sind;
bis zu dem im Vertragsdokument genannten Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit, längstens jedoch bis zum Ablauf des vereinbarten Zeitraums. Liegt die tatsächliche Bezugsfertigkeit vor dem im Vertragsdokument genannten Zeitpunkt, so ist dies dem Versicherer in Textform anzuzeigen.
- Die Haftzeit ist maximal begrenzt auf 24 Monate.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024