In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt folgendes für Repräsentanten:
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024