In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif premium folgendes für Mehrkosten für behördlich nicht vorgeschriebene energetische Modernisierung:
- In Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A ersetzt der Versicherer bei der Wiederherstellung der versicherten und vom Schaden betroffenen Gebäudeteile auch Mehrkosten für behördlich nicht vorgeschriebene energetische und tatsächlich durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen, soweit diese für Neubauten dem Stand der Technik entsprechen.
- Soweit Maßnahmen nach Satz 1 bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles veranlasst wurden, werden diese Kosten nicht ersetzt.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- In Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A ersetzt der Versicherer bei der Wiederherstellung der versicherten und vom Schaden betroffenen Gebäudeteile auch Mehrkosten für behördlich nicht vorgeschriebene energetische und tatsächlich durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen, soweit diese für Neubauten dem Stand der Technik entsprechen.
- Soweit Maßnahmen nach Satz 1 bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles veranlasst wurden, werden diese Kosten nicht ersetzt.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024