In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif premium folgendes für Garagen/Carports auf dem versicherten Grundstück:
- In Erweiterung von § 5 DEG-VGB 2024 Abschnitt A gelten Garagen/Carports als Grundstücksbestandteile mitversichert, soweit sie sich auf dem versicherten Grundstück befinden.
- Ebenfalls gelten Garagen/Carports als Grundstücksbestandteile mitversichert, sofern sie sich maximal 2 km Luftlinie vom versicherten Grundstück befinden und die identische 5-stellige Postleitzahl vorliegt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- In Erweiterung von § 5 DEG-VGB 2024 Abschnitt A gelten Garagen/Carports als Grundstücksbestandteile mitversichert, soweit sie sich auf dem versicherten Grundstück befinden.
- Ebenfalls gelten Garagen/Carports als Grundstücksbestandteile mitversichert, sofern sie sich maximal 2 km Luftlinie vom versicherten Grundstück befinden und die identische 5-stellige Postleitzahl vorliegt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024