In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif classic folgendes für Mietausfall für Wohn- und Gewerberäume:
- In Erweiterung von § 9 DEG-VGB 2024 Abschnitt A wird Mietausfall für den vereinbarten Zeitraum (= Haftzeit) ersetzt, auch für gewerblich genutzte Räume.
a) Haftzeit bei Auszug des Mieters infolge des Schadens
Endet das Mietverhältnis infolge eines Versicherungsfalles und sind die Räume trotz Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zum Zeitpunkt der Wiederherstellung nicht zu vermieten, besteht bis zur Neuvermietung eine Nachhaftung für den versicherten Mietverlust. Der Mietverlust wird bis zur Dauer von drei Monaten ersetzt, längstens jedoch bis zum Ablauf der Haftzeit bzw. bis zum Tag der Neuvermietung.
b) Haftzeit bei Nachweis der unterbliebenen Vermietung infolge des Schadens
War das Gebäude zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls nicht vermietet und weist der Versicherungsnehmer die Vermietung zu einem in der Haftzeit liegenden Termin nach, wird der ab diesem Zeitpunkt entstandene Mietausfall bis zum Ablauf der Haftzeit gezahlt.
c) Die Haftzeit ist maximal begrenzt auf 12 Monate.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- In Erweiterung von § 9 DEG-VGB 2024 Abschnitt A wird Mietausfall für den vereinbarten Zeitraum (= Haftzeit) ersetzt, auch für gewerblich genutzte Räume.
a) Haftzeit bei Auszug des Mieters infolge des Schadens
Endet das Mietverhältnis infolge eines Versicherungsfalles und sind die Räume trotz Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zum Zeitpunkt der Wiederherstellung nicht zu vermieten, besteht bis zur Neuvermietung eine Nachhaftung für den versicherten Mietverlust. Der Mietverlust wird bis zur Dauer von drei Monaten ersetzt, längstens jedoch bis zum Ablauf der Haftzeit bzw. bis zum Tag der Neuvermietung.
b) Haftzeit bei Nachweis der unterbliebenen Vermietung infolge des Schadens
War das Gebäude zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls nicht vermietet und weist der Versicherungsnehmer die Vermietung zu einem in der Haftzeit liegenden Termin nach, wird der ab diesem Zeitpunkt entstandene Mietausfall bis zum Ablauf der Haftzeit gezahlt.
c) Die Haftzeit ist maximal begrenzt auf 12 Monate.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024