In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif classic folgendes für Innovationsklausel/zukünftige Bedingungsverbesserungen:
- Wird das dem Vertrag zugrundeliegende Bedingungswerk zur Wohngebäudeversicherung für Neuverträge vom Versicherer geändert, so gilt das neue Bedingungswerk unter folgenden Voraussetzungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag:
a) Das neue Bedingungswerk erhält im Vergleich zum zugrundeliegenden Bedingungswerk ausschließlich Leistungsverbesserung (das kann z.B. eine Erweiterung des Versicherungsschutzes oder der Wegfall eines Ausschlussgrundes oder einer Obliegenheit sein)
und
b) die im neuen Bedingungswerk enthaltenen Leistungsverbesserungen für Neuverträge führen im Vergleich zum bestehenden Vertrag nicht zu einer nachteiligen Änderung der Tarifierungskriterien oder Berechnungsgrundlage.
- Das neue Bedingungswerk findet auf den bestehenden Vertrag ab Wirksamkeit des neuen Bedingungswerks (Produkteinführung) Anwendung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- Wird das dem Vertrag zugrundeliegende Bedingungswerk zur Wohngebäudeversicherung für Neuverträge vom Versicherer geändert, so gilt das neue Bedingungswerk unter folgenden Voraussetzungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag:
a) Das neue Bedingungswerk erhält im Vergleich zum zugrundeliegenden Bedingungswerk ausschließlich Leistungsverbesserung (das kann z.B. eine Erweiterung des Versicherungsschutzes oder der Wegfall eines Ausschlussgrundes oder einer Obliegenheit sein)
und
b) die im neuen Bedingungswerk enthaltenen Leistungsverbesserungen für Neuverträge führen im Vergleich zum bestehenden Vertrag nicht zu einer nachteiligen Änderung der Tarifierungskriterien oder Berechnungsgrundlage.
- Das neue Bedingungswerk findet auf den bestehenden Vertrag ab Wirksamkeit des neuen Bedingungswerks (Produkteinführung) Anwendung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024