In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif premium folgendes für Wiederaufbau bei Totalschaden an einem anderen Ort:
- In Erweiterung von § 11.9 DEG-VGB 2024 Abschnitt A ersetzt der Versicherer in der Neuwertversicherung die Wiederherstellung der versicherten Sache in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand (Neuwert) wenn im Totalschadenfall der Versicherungsnehmer die versicherte Sache mit gleicher Zweckbestimmung an einem anderen Ort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wiederherstellt.
- Die Entschädigung ist auf die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten beschränkt, maximal auf den vereinbarten Betrag.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- In Erweiterung von § 11.9 DEG-VGB 2024 Abschnitt A ersetzt der Versicherer in der Neuwertversicherung die Wiederherstellung der versicherten Sache in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand (Neuwert) wenn im Totalschadenfall der Versicherungsnehmer die versicherte Sache mit gleicher Zweckbestimmung an einem anderen Ort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wiederherstellt.
- Die Entschädigung ist auf die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten beschränkt, maximal auf den vereinbarten Betrag.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024