In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum folgendes für Sachverständigenkosten:
- Soweit der entschädigungspflichtige Schaden in seiner Höhe den vereinbarten Betrag von 25.000 EUR übersteigt, ersetzt der Versicherer die durch den Versicherungsnehmer gemäß § 13.6 DEG-VGB 2024 Abschnitt A zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- Soweit der entschädigungspflichtige Schaden in seiner Höhe den vereinbarten Betrag von 25.000 EUR übersteigt, ersetzt der Versicherer die durch den Versicherungsnehmer gemäß § 13.6 DEG-VGB 2024 Abschnitt A zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024