In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum folgendes für Wiederbepflanzung von Gärten:
- Versichert sind Kosten für die Wiederbepflanzung von Hecken, Sträuchern und Zierpflanzen auf dem Versicherungsgrundstück, die durch ein ersatzpflichtiges Feuerereignis so beschädigt wurden, dass eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist. Ersetzt wird die Beseitigung von Schäden an den gärtnerischen Anlagen bzw. die Neuanpflanzung von Jungpflanzen.
- Bereits abgestorbene Bepflanzungen sowie jegliche Art von Topfbepflanzungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf max. 5.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- Versichert sind Kosten für die Wiederbepflanzung von Hecken, Sträuchern und Zierpflanzen auf dem Versicherungsgrundstück, die durch ein ersatzpflichtiges Feuerereignis so beschädigt wurden, dass eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist. Ersetzt wird die Beseitigung von Schäden an den gärtnerischen Anlagen bzw. die Neuanpflanzung von Jungpflanzen.
- Bereits abgestorbene Bepflanzungen sowie jegliche Art von Topfbepflanzungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf max. 5.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024