In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum folgendes für Vorsorgeschutz für wertsteigernde bauliche Maßnahmen:
- Wenn sich durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen innerhalb der Versicherungsperiode der Wert der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude erhöht, besteht bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode auch insoweit Versicherungsschutz.
- Die Bestimmungen der § 3.4 b) und 4.4 b) DEG-VGB 2024 Abschnitt A werden hiervon nicht berührt und gelten unverändert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- Wenn sich durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen innerhalb der Versicherungsperiode der Wert der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude erhöht, besteht bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode auch insoweit Versicherungsschutz.
- Die Bestimmungen der § 3.4 b) und 4.4 b) DEG-VGB 2024 Abschnitt A werden hiervon nicht berührt und gelten unverändert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024