In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt folgendes für Beiträge, Versicherungsperiode:
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt. Entsprechend der Vereinbarung über laufende Zahlungen umfasst die Versicherungsperiode einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungsperiode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr.
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, welche in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt. Entsprechend der Vereinbarung über laufende Zahlungen umfasst die Versicherungsperiode einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungsperiode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr.
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, welche in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024